Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der AusVinet Strassenhilfe (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") für die Erbringung von Pannenhilfe- und Abschleppdienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die mündliche oder fernmündliche Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber und die Annahme dieses Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme erfolgt durch die Zusage des Einsatzes oder durch die tatsächliche Entsendung eines Servicefahrzeugs.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der bei der Beauftragung getroffenen Absprache. Dies umfasst in der Regel Pannenhilfe vor Ort, das Abschleppen von Fahrzeugen oder Bergungsarbeiten. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die Panne vor Ort zu beheben. Ist dies nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Die Entscheidung über die zu treffende Maßnahme obliegt dem Fachpersonal des Auftragnehmers.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen (z.B. genauer Standort, Art des Schadens, Fahrzeugdaten) wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Er hat den Anweisungen des Personals des Auftragnehmers, insbesondere zur Sicherung der Pannen- oder Unfallstelle, Folge zu leisten. Der Auftraggeber muss den Zugang zum Fahrzeug gewährleisten und sicherstellen, dass das Fahrzeug frei von losen Gegenständen ist, die während des Transports zu Schäden führen könnten.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Leistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers, die auf der Website eingesehen oder telefonisch erfragt werden kann. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Aufwands (z.B. Arbeitszeit, gefahrene Kilometer, Material). Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze können anfallen. Die Vergütung ist sofort nach Leistungserbringung in bar oder mit den angebotenen elektronischen Zahlungsmitteln fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Schäden am abzuschleppenden Fahrzeug, die trotz größter Sorgfalt aufgrund des Zustands des Fahrzeugs (z.B. Vorschäden, Rost) entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Schäden unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch vor Abnahme der Leistung, dem Personal des Auftragnehmers zu melden.
§ 7 Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Fahrzeug zu. Macht der Auftragnehmer von seinem Pfandrecht Gebrauch, so genügt für die Pfandverwertung die schriftliche Androhung an die letzte bekannte Adresse des Auftraggebers.
§ 8 Stornierung
Storniert der Auftraggeber den Auftrag, nachdem bereits ein Servicefahrzeug entsandt wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für die An- und Abfahrt (Leerfahrt) gemäß der gültigen Preisliste zu berechnen.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Details hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Salzburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Lesen Sie auch unsere Unternehmensrichtlinien und erfahren Sie mehr über uns.